Das Zivilrecht wird auch als Privatrecht bezeichnet und regelt die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen. Es ist sehr breit gefächert und umfasst beispielsweise die Teilbereiche Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Mietrecht. Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend.
Typische Beispiele aus dem Alltag: