Verkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht wird oft unterschätzt. Kämpfen Sie für Ihr Recht!

Im Alltag eines jeden Bürgers ist das Straßenverkehrsrecht von enormer Bedeutung.

 

Es umfasst im Wesentlichen die folgenden Teilbereiche:

 

  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:
    Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Bei geringfügigeren Ordnungswidrigkeiten kann der Betroffene auch nur schriftlich oder mündlich verwarnt werden. Schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten wiederum können Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote und auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis zur Folge haben.
  • Verkehrsstrafrecht: Das Verkehrsstrafrecht ist in den §§ 315 ff. StGB geregelt und umfasst Delikte wie Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr.
  • Verkehrszivilrecht: Das Verkehrszivilrecht befasst sich zum einen mit der Verkehrshaftung (Unfallhaftung) und wirft somit versicherungsrechtliche Fragen auf. Zudem fällt auch das Verkehrsvertragsrecht darunter, bei welchem es sich um „gewöhnliches“ Zivilrecht handelt, welches jedoch ausschließlich mit Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen oder Reparaturen der selbigen befasst ist.