Die Sachversicherung
Sachversicherungen sind unter anderem:
Sachversicherungen sind unter anderem:
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen (Anwaltskosten, Gerichtskosten) des Versicherungsnehmers im vereinbarten Umfang. Sie kann für unterschiedliche Rechtsbereiche wie zum Beispiel Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder private Mietangelegenheiten abgeschlossen werden.
Die Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und dem Schutz Dritter dient. In Deutschland sind dies unter anderem die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherer leisten im Falle eines begründeten Drittanspruches und wehren darüber hinaus auch unbegründete Forderungen ab.