Das privatrechtliche Versicherungsrecht ist weitestgehend im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Die Sozialversicherung hingegen ist grundsätzlich öffentlich-rechtlich ausgestaltet und nicht dem privatrechtlichen Versicherungsrecht zuzuordnen.
Typische Bereiche des privatrechtlichen Versicherungsrechts sind unter anderem: