Versicherungsrecht

Das privatrechtliche Versicherungsrecht ist weitestgehend im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Die Sozialversicherung hingegen ist grundsätzlich öffentlich-rechtlich ausgestaltet und nicht dem privatrechtlichen Versicherungsrecht zuzuordnen.

Typische Bereiche des privatrechtlichen Versicherungsrechts sind unter anderem:

Die Sachversicherung

 

Sachversicherungen sind unter anderem:

  • Kfz-Kaskoversicherung: Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden an Kraftfahrzeugen. Man unterscheidet zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung. Beide sind im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt beispielsweise Schäden durch Brand oder Diebstahl am eigenen Fahrzeug ab. Die Vollkaskoversicherung greift noch weiter und deckt auch Schäden durch Vandalismus oder eigenverschuldete Unfälle ab. Wurde eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so sind die Risiken der Teilkaskoversicherung automatisch davon umfasst.
  • Gebäudeversicherung: Versichert werden grundsätzlich nur als Wohnraum genutzte Gebäude. Bei gewerblicher oder gemischter Nutzung ist eine zusätzliche Vereinbarung erforderlich.
    Versicherte Risiken sind beispielsweise Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel. Zusätzlich können auch erweiterte Elementarschäden wie zum Beispiel Hochwasser, Überschwemmung oder Erdbeben versichert werden.
  • Hausratversicherung: In den eigenen vier Wänden stecken viele Werte: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte wie Handy, Laptop und vieles mehr. Versichert ist der Hausrat unter anderem gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus. Neben den Schäden am Hausrat selber werden beispielsweise auch Aufräumkosten oder Hotelkosten erstattet. Gegen Aufpreis können weitere Risiken versichert werden. Was viele nicht wissen: Die Hausratversicherung beinhaltet in der Regel auch eine Außenversicherung. Dadurch ist der Hausrat versichert, der vorübergehend aus der Wohnung mitgenommen wird. Somit greift die Hausratversicherung auch im Urlaub. Die Außenversicherung ist allerdings zeitlich auf einen Zeitraum von drei Wochen beschränkt.
  • Einbruchsdiebstahlversicherung: In der privaten Hausratversicherung ist die Einbruchsdiebstahlversicherung inbegriffen. Unternehmer können ihre Betriebseinrichtung und Ihren Warenbestand mit der Einbruchsdiebstahlversicherung versichern.
  • Feuerversicherung: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung schließen die Feuerversicherung mit ein. Gewerbetreibende sollten sich jedoch durch eine Feuerversicherung absichern.
  • Reisegepäckversicherung: Sie soll den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck ersetzen. Es wird jedoch extreme Achtsamkeit vom Versicherungsnehmer gefordert. So ist es nicht ausreichend, das Gepäck beaufsichtigt neben sich zu stellen. Vielmehr muss man dies zwischen die Beine klemmen. Die Versicherung ist also mehr Kostenfaktor als Schutz und somit nahezu überflüssig. Urlaubsgepäck ist ohnehin über die Hausratversicherung versichert.

Die Rechtsschutzversicherung

 

Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen (Anwaltskosten, Gerichtskosten) des Versicherungsnehmers im vereinbarten Umfang. Sie kann für unterschiedliche Rechtsbereiche wie zum Beispiel Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder private Mietangelegenheiten abgeschlossen werden. 

Die Haftpflichtversicherung

 

Die Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und dem Schutz Dritter dient. In Deutschland sind dies unter anderem die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherer leisten im Falle eines begründeten Drittanspruches und wehren darüber hinaus auch unbegründete Forderungen ab.

 

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeughalter verpflichtend und deckt Schäden ab, die Dritten beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstehen. Wer ohne eine solche ein Fahrzeug betreibt, macht sich wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz nach § 6 PflVersG strafbar.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Gewerbetreibende, Freiberufler und Handwerker verpflichtend. Auch hier werden die Schäden Dritter ersetzt, sofern sie begründet sind.
  • Privathaftpflichtversicherung: Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend. Es empfiehlt sich jedoch, eine solche abzuschließen, da diese zu einem geringen Jahresbeitrag reichlich Schutz bietet. Sie sichert neben dem Versicherungsnehmer nämlich auch seine Familienmitglieder ab und schützt umfassend davor, Ansprüche auf Schadensersatz selbst zahlen zu müssen.

Die private Personenversicherung

 

  • Lebensversicherung: Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall).
  • Private Krankenversicherung: Die private Krankenversicherung ist von der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden, welche dem Sozialrecht zuzuordnen ist. Durch die private Krankenversicherung ist man ebenfalls gegen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und für sonstige vereinbarte Leistungen abgesichert.
  • Unfallversicherung: Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Unfallversicherung um eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls. Es werden nur eigene Schäden abgedeckt, nicht die des Unfallverursachers. Auf die Schuldfrage kommt es im Rahmen der Unfallversicherung nicht an.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Erwerbsabsicherung. Sie kann sowohl selbstständig als auch als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.
  • Reiserücktrittskostenversicherung: Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornierungskosten, wenn die Reise abgesagt werden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass die Reise wegen eines versicherten Grundes abgesagt werden muss. Solch ein Grund kann beispielsweise eine unerwartete Erkrankung sein.